Am 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten, welches die bisher geltenden Gesetze EnEV, EnEG und EEWärmeG zusammenführt und ablöst. CarbonHeat Infrarotheizung nun vollwertiges Heizsystem in Technologiekombination KfW40plus. Inhalt dieses Beitrages •Gebäudeenergiegesetz (Zusammenlegungen) •IR Flächenheizung vollwertige Alternative zu bisherigen Heizsystemen •Wissenschaftliche Studie ITG Dresden + Technologiekombinationen •Auswirkung der GEG Anrechenbarkeitsregeln •Förderung von Infrarot-Flächenheizungen (Seit 1. Juli 2021)
Für die Vollheizung mit elektrischer Infrarot Flächenheizung gibt es darin eine neue Regelung, da die Anrechenbarkeit von eigen erzeugtem PV Strom neu geregelt wurde. Dies ist in § 23 des GEG beschrieben: In Kombination mit einer elektrischen Direktheizung sieht das GEG in §23 Abs. 4 die Anrechenbarkeit nach dem Monatsbilanzverfahren gemäß DIN V 18599-9: 2018-09 vor.
Das bedeutet, dass die elektrische Infrarot Flächenheizung der CarbonHeat GmbH von Planern, Bauherren und Architekten im Niedrigenergiehaus als vollwertige Alternative zu gängigen Heizsystemen eingesetzt werden kann. Der Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. (BVF) informiert mit dieser Zusammenfassung über die Möglichkeiten für den Einsatz elektrischer Flächenheizsysteme unter Beachtung des GEG.
Zur Berechnung der anrechenbaren Bedarfe wird die monatliche Bilanz des PV-Ertrages und des Strombedarfes ohne Berücksichtigung des Haushalts- bzw. Nutzerstromes herangezogen, der jeweils kleinere Wert wird dabei angerechnet. Grenzen der Anrechenbarkeit bzw. Abzugsfähigkeit werden nicht gesetzt, ebenso wird nicht unterschieden, ob ein Batteriespeicher verwendet wird. Der nach GEG resultierende, anrechenbare PV –Strom fällt deutlich höher aus als der nach bisheriger EnEV Bewertung. Das liegt daran, dass durch die Anpassung der Standardwerte der PV-Module in der Neufassung der DIN V 18599-9: 2018-09 der normativ berechnete Ertrag der PV Anlage höher ist als nach der alten DIN V 18599-9: 2011-12 berechnete Wert.
Damit kann die Kombination von Gebäudehülle und Anlagentechnik gefördert werden und entspricht dem technologieoffenen Ansatz des GEG: Mit elektrischen Flächenheizungen in Verbindung mit PV-Strom und einer Lüftung mit Wärmerückgewinnung ist die Erfüllung der primärenergetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes und auch die von KfW-Effizienzhäusern möglich und wirtschaftlich attraktiv. Die Kombination der Haustechnik zu einem Gesamtheizsystem ermöglicht die Erreichung des Standards KfW 55, KfW 40 und mit einem zusätzlichen Stromspeicher sogar KfW 40-Plus. Dies wird durch eine wissenschaftliche Studie des ITG Dresden belegt.
Die Technologiekombinationen
Im Neubau gehört die Flächenheizung, ob in Fußboden, Wand oder Decke, mittlerweile zum Standard. Die Strahlungswärme der Flächenheizung empfindet man als besonders behaglich, dadurch kann die Raumlufttemperatur um bis zu 2 °C bei gleichem Wohlbefinden verringert werden – und jedes Grad °C weniger spart rund 6% an Energie und damit bares Geld. Aufgrund der immer stärkeren Verringerung des Heizbedarfs durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen erlebt auch die elektrische Flächenheizung einen Aufschwung, gerade weil sie heutzutage ökologisch vorteilhaft mit selbst erzeugtem Strom betrieben werden kann.
Durch das GEG ist nun auch die Anrechnung gesetzlich geregelt. In hochwärmegedämmten Gebäuden stellen sie eine gute Alternative zu anderen gängigen Heizsystemen dar. In Zukunft entscheiden die Rahmenbedingungen des Gebäudes und die Ansprüche des Nutzers, welche Technologie die meisten Vorteile für das einzelne Projekt bringt.
Auswirkungen der GEG Anrechenbarkeitsregeln auf das erreichbare Anforderungsniveau
Die Abbildung oben zeigt die Auswirkungen der Anrechenbarkeitsregeln auf die erreichbaren Anforderungsniveaus, hier am Beispiel eines Neubau Einfamilien- oder Reihenhauses. Der bauliche Wärmeschutz ist entsprechend der KfW Dämmstandards KfW55, KfW40 und KfW40 Plus angesetzt.
Gegenübergestellt sind drei verschiedene Technologiekombinationen mit einerelektrischen Flächenheizung (Elektr. Direkt.), zu allen Technologiepaketen gehört immer die PV Anlage (PV), sowie die zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG), beim KFW40 plus Haus muss zwingend noch ein Batteriespeicher eingesetzt werden. Die drei Technologiekombinationen unterscheiden sich in der Warmwasserbereitung, untersucht wurden die Kombinationen mit Warm-Wasser-Wärmepumpe (WW-WP), einem elektrischen Heizstab und die Kombination mit einem Durchlauferhitzer (DLE).
CO2-frei heizen mit der CarbonHeat Generationenheizung. Fordern Sie Ihr persönliches Beratungsgespräch an.
Förderung von Flächenheizungen seit 01.07.2021
Die Flächenheizung ist immer die Basis eines Niedrigtemperatur-Heizsystems. Wärmepumpe und Brennwertkessel erreichen nur in Kombination mit der Flächenheizung die niedrigsten Co2-Emissionen und niedrigsten Betriebskosten. Darüber hinaus bietet diese Kombination auch die größtmögliche Gestaltungsfreiheit bei der Inneneinrichtung und die beste thermische Behaglichkeit. Konsequenterweise werden daher Flächenheizungen und Flächenkühlungen im Rahmen der Förderprogramme stark berücksichtigt.
Es zeigt sich, dass die Systeme der Flächenheizung und Flächenkühlung in drei Förderprogrammen berücksichtigt werden: der zum 01.01.2021 neu aufgelegten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen bzw. Maßnahmenpakete für Neubau und Bestand sowie dem zum 01.01.2020 neu aufgelegten Steuerabzug bei energetischer Sanierung.
Aus diesen Fördertöpfen können Gelder für den Ein- und Umbau von und mit Fußbodenheizungen abgerufen werden.
Quelle: Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V
CC Titelbild: „LAW – TheNounProject – Ralf Schmitzer“