Diese Woche hat die Bundesregierung die bereits angekündigte zweite Reformstufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen.
Die Änderungen an den BEG-Förderrichtlinien werden noch 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Alle drei Teilprogramme der BEG (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen) sind von den Änderungen betroffen.
Mit den Änderungen werden Boni gezielt neu eingeführt oder ausgeweitet, um die Sanierungsförderung weiter anzureizen. So wird ein Bonus für serielles Sanieren in Höhe von 15 Prozentpunkten eingeführt.
Zudem wird der bereits im September eingeführte Bonus für die am wenigsten energieeffizienten Gebäude, der Worst Performing Buildings Bonus, von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und neben den EH/EG 40- und EH/EG 55-Stufen auch auf Sanierungen auf einen EH/EG 70 EE-Standard ausgeweitet.
Im Zuge der BEG-Reform werden ab 2023 “technische Anpassungen” mit dem Ziel vorgenommen, nur noch besonders hochwertige Heizungsanlagen zu fördern. Durch die Änderungen sollen beispielsweise nur noch effizientere Wärmepumpen gefördert werden.
Im Überblick:
- Zuschüsse und Kreditförderungen sinken durchschnittlich um 5 bis 10 Prozentpunkte.
- Der Fördertopf für 2022 beträgt 13 Milliarden Euro (2021: 8 Milliarden Euro).
- Einzelmaßnahmen zur Sanierung (BEG EM) sind nur noch über Zuschüsse durch das BAFA möglich. Die Kreditförderung ist gestrichen (Ausnahme: Kommunale Antragsteller).
- Gas-Brennwertheizungen und Gas-Hybridheizungen fallen vollständig aus der Förderung.
- Umfassende Sanierungen und Neubauten (BEG WG & NWG) sind ausschließlich über die Kreditförderung und Tilgungszuschüsse der KfW förderbar.
- Die Förderung für Neubauten ist mindestens an die Effizienzklasse EH-40 NH gebunden.
- Die Effizienzklasse EH-100 fällt aus der Förderung, so müssen Sanierungen mindestens EH-85 zum Ziel haben.
- Mit dem Heizungs-Tausch-Bonus erhöht sich die Förderung um 10 Prozentpunkte.
- Seit dem 15.08.2022 sind alle Neuerungen der BEG wirksam.
Amtliches zu diesem Thema finden Sie ab 1. Januar 2023 im [^Bundesanzeiger
CC Titelbild: promotion – TheNounProject – BomSymbols